Steuerfreie Geschenke

Steuerfreie Geschenke

Passend zur Vor-Weihnachts-Zeit, unmittelbar vor den diversen Firmen-Weihnachts-Feiern, hat die Steuerberatungs-Kanzlei Szabo & Partner eine feine Übersicht veröffentlicht, was gilt, nicht gilt, möglich bzw. unmöglich ist, als geldwerter Sachbezug gilt und was ggf. versteuert werden muss. Alles mit den entsprechenden Steuer-Gesetzes-Texten des Bundesministeriums für Finanzen zum vertiefenden Weiterlesen hinterlegt. Folgende Zuckerl können Sie Ihren Mitarbeitern also absolut bedenkenlos steuerfrei (und das nicht nur zur Weihnachts-Zeit) schenken. Siehe zu dieser Thematik auch: Firmen-Events steuerlich nutzen.

Gutscheine, Sachgeschenke

  • bis 186 Euro pro Jahr
  • kein Bargeld
  • im Rahmen einer Betriebsveranstaltung
  • Neu: Auch für Geburtstagsgeschenke möglich
  • Autobahnvignette und Goldmünzen gelten als Sachgeschenk
  • Weitere Infos: Rz 78 ff Lohnsteuerrichtlinien

Feiern, Betriebsausflug

Jubiläumsgeschenk

Zusatzversicherung, Pensionsvorsorge

Freie oder verbilligte Mahlzeiten

  • bis 4,40 Euro pro Arbeitstag Restaurantgutscheine
  • bis 1,10 Euro pro Arbeitstag Lebensmittelgutscheine
  • unbegrenzt bei Verköstigung am Arbeitsplatz (zB Werksküche, Kantine)
  • Weitere Infos: Rz 93 ff Lohnsteuerrichtlinien

Zuschuss Kinderbetreuungskosten

Jobticket

Betriebsarzt, Impfungen, Gesundheitsvorsorge

Mitarbeiterrabatte

Mitarbeiterbeteiligung

Gruppenkriterium: Steuerfrei sind diese Geschenke nur dann, wenn sie an alle oder an eine bestimmte Gruppe (z.B. alle Mitarbeiter mit dreijähriger Dienstzeit) gewährt werden.

Weihnachtsgeschenke an Mitarbeiter sind grundsätzlich auch umsatzsteuerpflichtig. Ausgenommen sind Aufmerksamkeiten oder wenn das Geschenk ohne Vorsteuerabzug gekauft wurde (z.B. Gutscheine).

[Quellenagabe: Das ist ein kuratierter Post. Der Original-Beitrag sowie die Links zu den gesetzlichen Quellen-Texten auf der Seite FinDok des Bundesministeriums für Finanzen stammt von der Steuerberatung Szabo & Partner. ]

Ich hab´s (schon wieder) getan!

Ich hab´s (schon wieder) getan!

Ich habe meine Unternehmens-Website einer vollständigen Überarbeitung inkl. dazu gehörigem kompletten Relaunch unterzogen. Wie heißt´s immer so schön? Wer nicht mir der Zeit geht, muss mit der Zeit gehen. Anders gesagt: Das einzig Konstante im Leben ist Veränderung. Da trifft sich´s also gut, dass ich Veränderungen mag und Neuem gegenüber prinzipiell sehr aufgeschlossen bin. Besonders in unserer heutigen so schnelllebigen, digitalen Zeit schreitet besonders der technologische Fortschritt mit so rasantem Tempo voran, dass es schwer ist, auch nur halbwegs Schritt zu halten. Was vor 3 Jahren noch angesagt, en vogue und modern war, gehört heute längst zum alten Eisen.

 

Die Chronologie der FSC-Website:

Der Erst-Entwurf

Das war der 1. Entwurf der FSC-Website aus dem Jahr 2003. Selbiger war zwar schon knapp 3 Jahre online (2003-2006), wurde aber nie veröffentlicht. Damals war ich ja auch noch angestellt und habe nur mit dem Gedanken gespielt, mich u.U. eines Tages eventuell einmal selbstständig machen zu wollen.

Das Intermezzo

Im Zuge der Gründung hat sich dann aber so viel verändert, dass gleich wieder eine andere geeignete Struktur gefunden werden und ein neues ansprechendes Layout her musste. Dementsprechend gab´s mit der Gründung Anfang 2006 auch sofort wieder einen New Release der Website von Fun and Suxess Communications (2006-2007).

Die Längst-Dienende

Unglaublich, aber wahr, keine 2 Jahre später musste auf Grund radikal geänderter Projekte ein weiteres Major-Update her. Das blieb dann aber, abgesehen von notwendigen inhaltlichen Aktualisierungen, längere Zeit unverändert. Offensichtlich stand der Gedanke “never change a winning team” dahinter. Doch Zeiten ändern sich und nach gut 8 Jahren (2007-2015) war es ja schon wirklich an der Zeit.

Heutzutage sind Webseiten ohne die Möglichkeit suchmaschinenoptimiert zu werden untragbar (sage ich zumindest immer meinen KundInnen in der Beratung). Beim Vorläufer der damals wunderschönen, hübschen, modernen, neuen Web-Präsenz wurden die Inhalte allerdings dynamisch generiert. Einzelne Unterseiten konnten nicht direkt angesprochen und demnach auch nicht zwecks besserer Auffindbarkeit für Suchmaschinen optimiert werden. Es war also allein aus Selbstschutz allerhöchste Eisenbahn geworden, das Thema neue Website mal wieder etwas umfassender anzugehen und von Grund auf neu zu denken.

Die Spezielle

Also wurden Templates gesucht, gefunden, verglichen, ausgewählt, verworfen, bis eines Tages dann tatsächlich ein adäquates, neues, individuelles Layout gefunden war, nämlich dieses hier. Das Unternehmen rückte ein bisschen in den Hintergrund, der Unternehmer in den Vordergrund. Als Einzelunternehmer hielt ich das damals (2015-2018) für den richtigen Schritt.

Seit damals gibt es einen News-Blog, bei Updates muss ich nicht mehr im Quellcode herum fuhrwerken, sondern kann auf ein Content-Management-System zugreifen, einzelne Seiten können direkt angesprochen, verlinkt, gepostet, auf facebook geteilt und für Suchmaschinen optimiert werden. Hurra, SEO ich komme, Unternehmer-Herz, was willst du mehr? lautete 2015 die Devise.

Das alte Logo

Also habe ich mal wieder viel Arbeit, Gedanken, Schweiß und Herzblut investiert und war mit dem gelungenen Ergebnis zwar durchaus zufrieden, aber halt nicht restlos glücklich. Wer mich kennt, weiß dass ich mich mit weniger als 100% einfach nicht zufrieden geben kann. Es war wie bei meinem Logo. Ich hatte “very sophisticated” und wahnsinnig genial, wie ich fand, 2 Doppelpunkte nebeneinander gesetzt, sodass der verbleibende Raum dazwischen ein (negativ betrachtet) Plus ergab. Was für ein Spiel mit Worten, Farben, Grafik und Bedeutungen, geil.

Allerdings, es kam, was kommen musste, niemand hat´s gesehen, kaum jemand hat´s verstanden und im Wesentlichen hat´s eigentlich niemand bemerkt. Egal, ich fand´s gut, es blieb. Die letzte Website war nicht unähnlich. Etwas unkoventionell, auf jeden Fall ungewohnt, dafür aber speziell. Ja, klar, die Usability hätte besser sein können, aber wie auch immer, ich fand´s gut. Nun wird jedoch das dahinter liegende Template nicht mehr gewartet. Das ist ein Sicherheits-Risiko und diese Lücke muss geschlossen werden.

Also, was tun? Na klar, eine neue Website muss her, mit allem Schnick-Schnack, der grad angesagt ist und ja, diesmal darf auch die Usability was gelten, ebenso wie modernes Layout, frisches Design, fröhliche Farben … oh, ah, ja, Moment … Farben, das hätte ja dann mit dem gesamten Branding, CI, CD, Logo, Webdesign zu tun … na ja, wenn ich schon dabei bin … und siehe da, ein Mann, ein Wort, die neue Website ist nicht nur eine neue Website.

Das neue Logo

Diesmal gibt´s ein komplettes Re-Design. Die gesamte Marke Fun and Suxess Communications würde überarbeitet, vom neuen Logo bis hin zu Farb-Definitionen und Typographie. Da blieb diesmal fast kein Stein auf dem anderen. Aber dafür bin ich diesmal mit dem Ergebnis nicht nur zufrieden, sondern rundum glücklich. Freundliche, helle, frische Farben, bunte, fröhliche Bild-Sprache, gut lesbare, moderne Schrift mit einer leicht verspielten Note und ein Signet, das ein Luft-Ballon, Heiß-Luft-Ballon oder Gitarre-Plektrum sein kann.

Die Technik stimmt und ist auf dem modernsten Stand. Diverse PlugIns vernetzen Online-Tools und verleihen der neuen Web-Präsenz unglaubliche neue Möglichkeiten. Lead-Generierung, E-Mail-Marketing, Calls-To-Action, CRM-Anbindung, Marketing-Automation sind bereits im Werden, der Web-Shop noch in Vorbereitung. Aber das Beste ist: Auf der neuen Website finden alle Projekte von Fun and Suxess Communications (nach und nach) nun eine neue Heimat – alles unter einem Dach – Welcome Home!

 

Die neue Website:

Firmen-Events steuerlich nutzen

Firmen-Events steuerlich nutzen

Firmen-Events, Incentives, Maßnahmen zur Aktivierung, Team-Building, kurz: gemeinsame Unternehmungen sind per definitionem allesamt Betriebsveranstaltungen bzw. Veranstaltungen auf betrieblicher Ebene mit gesellschaftlichem Charakter. Sie zielen darauf ab, den Kontakt untereinander und damit das Betriebsklima zu fördern. Um sie als steuerlichen Vorteil nutzen zu können, muss die Teilnahme grundsätzlich allen ArbeitnehmerInnen offen stehen.

Steuerfreiheit besteht allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Arbeitgeber gegenüber der Finanzverwaltung die teilnehmenden MitarbeiterInnen der jeweiligen Veranstaltung nachweisen kann. Dieser Nachweis kann über Anwesenheitslisten erfolgen, wobei auch eine Anmeldeliste ausreicht. In der Praxis empfiehlt sich das Versenden einer Einladung an alle Mitarbeiter per E-Mail.

Die Kosten der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen, die für Arbeitnehmer einen geldwerten Vorteil darstellen, sind bis zu einem Betrag von höchstens 365 € jährlich pro Mitarbeiter von den Lohnabgaben und der Sozialversicherung befreit. Es handelt sich um einen Freibetrag, der auch dann, wenn mehr als 365 € für eine Betriebsveranstaltung pro Mitarbeiter aufgewendet werden, bis zu dieser Höhe steuer- und beitragsfrei bleibt. Als Betriebsveranstaltungen gelten alle Firmenveranstaltungen eines Jahres, wie beispielsweise Weihnachtsfeiern, Sommerfeste, Betriebsausflüge, sportliche, kulturelle und sonstige Veranstaltungen – wie zum Beispiel Beach-Volleyball-Events.

Darüber hinaus besteht zusätzlich auch weiterhin Beitrags- und Steuerfreiheit bis zu einer Höhe von 186 € jährlich pro Mitarbeiter für die im Rahmen einer Betriebsveranstaltung empfangenen Sachzuwendungen – wie zum Beispiel Beach-Volleybälle, Bade-Tücher, Strand-Taschen, Sonnenbrillen, Flip-Flops, etc., …!

Das wörtliche Zitat aus den Lohnsteuer-Richtlinien des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) dazu lautet: “Die Teilnahme an einer Betriebsveranstaltung ist bis zu einem Betrag von höchstens 365 € jährlich steuerfrei. Für empfangene Sachzuwendungen können zusätzlich 186 € jährlich steuerfrei bleiben.”

Wenn also zum Beispiel für eine Beach-Volleyball-Veranstaltung inkl. geselligem BBQ am Abend rund 100 bis 150 € pro Person verrechnet werden, bleiben für die Weihnachtsfeier noch immer 215 bis 265 € pro MitarbeiterIn über. Wenn den MitarbeiterInnen aus dem Topf der Sachzuwendungen auch noch 15 bis 20 € für Tank-Tops oder T-Shirts zur Verfügung gestellt werden, kann zum Beispiel ein Beach-Volleyball-Turnier auch zum Employer-Branding genutzt werden …!

[Quellenangaben: NÖDIS, Das Dienstgeberportal der NÖGKK, Mag. (FH) Karina Sandhofer, Jänner 2013 sowie Bundesministerium für Finanzen (BMF), Lohnsteuerrichtlinien 2002, FinDok, Richtlinie des BMF vom 11.12.2015.]